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KEV

Dieses Jahr (2014) werden rund 4'000 Anlagen in den Genuss der Einspeisevergütung kommen.
Und zwar die, welche sich bis dato 15. Juni 2011 angemeldet haben.

Neu kann bei einer Anlagenleistung unter 10kwp gewählt werden, ob die Vergütung als Einmalvergütung erfolgen soll (max. 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage), oder
ob die KEV als Mehrkostenfinanzierung mit durchschnittlich 15 Rp. pro kWh über dem Abnahmepreis des loaklen EW bezogen werden möchte.

Anlagen die kleiner als 2 kWp sind haben nur Anspruch auf KEV, falls sie vor dem 1.1.2013 angemeldet wurden.

Bis 2015 sollen alle Anlagenbetreiber die heute auf der Warteliste sind und die Anlage in Betrieb genommen haben, die Einmalvergütung erhalten.

Vergütungstabelle für die Einmalvergütung:
(Angaben ohne Gewähr)



Bsp.
Eine integrierte Anlage 5 kWp wurde 2013 in Betrieb genommen. Folglich ergibt sich folgende Vergütung:
Grundbeitrag: 2000.-
Leistungsbeitrag: 5 x 1200.- = 6'000.-
Total Vergütung: 8'000.-


Wichtig: für die Geltendmachung der Vergütung müssen erst die ausgefüllten Formulare "Inbetriebnahmemeldung" und "beglaubigte Anlagedaten" eingereicht werden.
Beides ist bei swissgrid.ch zu beziehen.






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